RWBG
2026

Wer haftet, muss vertreten dürfen.

Das Rechnungswesenberufsgesetz 2026 modernisiert die Rechtsgrundlage für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner in Österreich — und bringt längst überfällige Anpassungen an den europäischen Standard.

Mag. Thomas Stefan Wurst
Berufsgruppensprecher Buchhaltung Wien
Initiator RWBG 2026 · ACCOFIN e.U.
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Zahlen & Fakten

Warum diese Reform
jetzt notwendig ist

Bisheriges Gesetz
BiBuG 2014
Bilanzbuchhaltungsgesetz — Buchhalter und Personalverrechner kommen im Titel nicht vor.
Das neue Gesetz
RWBG 2026
Rechnungswesenberufsgesetz — alle drei Berufsgruppen gleichwertig im Namen verankert.

738.780 Unternehmen in Österreich — Rechnungswesenberufe betreuen davon rund 316.400 Buchhaltungsmandate. Doch das geltende Recht aus 2014 spiegelt die Berufsrealität nicht mehr wider.

316.400
betreute Buchhaltungsmandate —
von 738.780 Unternehmen gesamt
Quelle: WKO-Fachgruppe Buchhaltung; Statistik Austria, Arbeitstättenzählung 2023
21–44
Mio. € jährliches Entlastungspotenzial
für Unternehmer durch die Reform
Quelle: RWBG 2026 Forderungskatalog, WFA-Berechnung (Mittel ca. 30 Mio. €)
25/27
EU-Staaten mit weitreichenderen
Berechtigungen als Österreich
Quelle: RWBG 2026 EU-Rechtsvergleich
0 €
Staatsaufwand — die Reform
verursacht keine Kosten für den Staat.
38
Kernforderungen in 5 Reformsäulen
Quelle: RWBG 2026 Forderungskatalog
ab 2027
Geplantes Inkrafttreten —
wenn der Nationalrat beschließt
Gleiche Leistung. Gleiche Haftung.
Gleiche Rechte.

Das Kohärenzgebot des Verfassungsgerichtshofs (VfSlg. 14.512) ist eindeutig: Wer haftet, muss auch vertreten dürfen.

Die drei Berufsgruppen

Qualifiziert. Haftend.
Verdient mehr Rechte.

Drei eigenständige Berechtigungen — gemeinsam das Rückgrat des betrieblichen Rechnungswesens in Österreich.

Bilanzbuchhalter
Jahresabschluss · Bilanz · GuV
Erstellt eigenverantwortlich Jahresabschlüsse, Bilanzen und GuV für KMU — mit voller Haftung. Im BiBuG 2014 namentlich verankert, doch zentrale Vertretungsrechte fehlen bis heute. Rund 2.900 aktiv tätige Berufsberechtigte.
F1: Vertretung vor Bundesabgabenbehörden und dem Bundesfinanzgericht — die logische Konsequenz der Haftung. Wer den Jahresabschluss verantwortet, soll ihn auch vor der Behörde vertreten dürfen.
F5: Normativer Grundsatz — Beratung umfasst kraft Gesetzes die Vertretung.
F6: Einkunftsartenneutralität — Betreuung auch bei V&V, Kapitalvermögen.
F4: Vollständige SV-Vertretung vor ÖGK, SVS und Verwaltungsgericht.
F19: Beratung in arbeitstechnischen Fragen — KV, Einstufung, Dienstzettel.
F18: Zeugenentschlagungsrecht wie Wirtschaftstreuhänder nach § 80 WTBG 2017.
Buchhalter
Laufende Buchhaltung · Abschlussarbeiten
Führt die laufende Buchhaltung und vorbereitende Abschlussarbeiten durch. Im BiBuG 2014 de facto eine Randnotiz — der Name des Gesetzes erwähnt ihn nicht. Rund 1.400 aktiv tätige Berufsberechtigte.
F2: Vollständiges Rechtsmittelrecht bei UVA und Zusammenfassenden Meldungen — bisher gesetzlich nicht abgesichert. So kann der Buchhalter auf einen Bescheid zu seiner eigenen Arbeit auch reagieren.
F5: Normativer Grundsatz — Beratung umfasst kraft Gesetzes die Vertretung.
F6: Einkunftsartenneutralität — Betreuung auch bei V&V, Kapitalvermögen, NSA.
F4: Vollständige SV-Vertretung vor ÖGK, SVS und Verwaltungsgericht.
F18: Zeugenentschlagungsrecht wie Wirtschaftstreuhänder nach § 80 WTBG 2017.
F21: Neue Berufsbezeichnung: „Öffentlich bestellter Buchhalter“.
Personalverrechner
Lohn & Gehalt · Dienstzettel · ÖGK · SVS
Führt die gesamte Personalverrechnung durch — die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung und weit mehr: Dienstzettel, KV-Einstufung, An- und Abmeldungen bei ÖGK und SVS, das gesamte Meldewesen. Diese Abrechnung ist so komplex, dass Betriebe sie in der Praxis kaum selbst bewältigen können — der Personalverrechner ist dafür unentbehrlich. Im BiBuG 2014 nicht einmal im Titel erwähnt. Rund 1.100 aktiv tätige Berufsberechtigte.
F3: Vollständiges Gesamtverfahrensrecht bei GPLB — von der Ankündigung bis zum BFG. Eine durchgehende Vertretung ohne Brüche in der Zuständigkeit.
F4: Vollständige SV-Vertretung vor ÖGK, SVS, BUAK, Verwaltungsgericht und AMS.
F13: Sachverständige Berater bei KV-Verhandlungen — auf Einladung einer Vertragspartei.
F19: Beratung in arbeitstechnischen Fragen — KV, Einstufung, Dienstzettel in Standardfällen.
F18: Zeugenentschlagungsrecht wie Wirtschaftstreuhänder nach § 80 WTBG 2017.
F21: Neue Berufsbezeichnung: „Öffentlich bestellter Personalverrechner“.
Die Systematik

Fünf Reformsäulen

Die 38 Kernforderungen sind in fünf aufeinander abgestimmte Säulen gegliedert — von erweiterten Rechten über Qualitätssicherung und digitalen Behördenzugang bis zum Berufsschutz.

1
Vertretungsrechte
Das Kernbegehren: Wer haftet, muss vertreten dürfen.
  • Vertretung vor Bundesabgabenbehörden und BFG
  • Rechtsmittelrecht bei UVA und ZM
  • GPLB-Gesamtverfahren bis zum BFG
  • SV-Vertretung vor ÖGK, SVS und AMS
  • Beratung schließt die Vertretung ein
  • Einkunftsartenneutralität (BB + BH)
2
Organisation & Qualität
Systemische Gegenleistung für erweiterte Berechtigungen.
  • Eigenständiger Fachsenat (3–3–3)
  • Disziplinarrecht bis 30.000 €
  • Fortbildung 40 Std./Jahr, Haftpflicht 100.000 €
  • Berufsausübungsgesellschaften
  • Modulare Fachprüfung
  • Eigenständiger Kollektivvertrag
3
Digitaler Behördenzugang
Rechtsverbindlicher Zugang zu allen Behördenportalen.
  • BUAK-Vertretung gesetzlich verankert (BB + PV)
  • USP-Vollmachtsverwaltung
  • Zustellvollmacht per Gesetz
4
Arbeitsorganisation
Fairness und Gleichbehandlung im Berufsalltag.
  • Risikobasierte Jahresabschlussquote analog § 134a BAO
  • Bilanzbuchhalter bisher von der Quotenregelung ausgeschlossen
5
Vertrauensberuf & Berufsschutz
Rechtliche Anerkennung als Vertrauensberuf.
  • Zeugenentschlagungsrecht (alle)
  • Beratung in arbeitstechnischen Fragen (BB + PV)
  • Gründungsberatung (BB + PV)
  • Titel „Öffentlich bestellt“ (alle)
  • Haftungsfreistellung und Solidarfonds
Die Ausgangslage

Volle Haftung,
halbe Rechte.

Rechnungswesenberufe tragen heute die volle fachliche Verantwortung, dürfen ihre Mandanten in zentralen Verfahren aber nicht vertreten. Diese Lücke verursacht vermeidbare Doppelkosten von 21–44 Mio. € pro Jahr — die Reform schließt sie bei 0 € Staatsaufwand.

IST-Analyse PDF
Europa-Vergleich

Österreich im
EU-Schlussfeld.

In 25 von 27 EU-Staaten dürfen vergleichbare Berufe mehr als in Österreich — etwa Mandanten vor den Steuerbehörden vertreten oder deren Steuererklärungen einreichen. Nur Österreich und Deutschland sind hier restriktiv. Das RWBG 2026 hebt Österreich auf den europäischen Standard.

EU-Vergleich PDF

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