Begutachtungsfassung · März 2026

RWBG
2026

Wer haftet, muss vertreten dürfen.

Das Rechnungswesenberufsgesetz 2026 modernisiert die Rechtsgrundlage für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner in Österreich — und bringt längst überfällige Anpassungen an den europäischen Standard.

Mag. Thomas Stefan Wurst
Berufsgruppensprecher Buchhaltung Wien
Initiator RWBG 2026 · ACCOFIN e.U.
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Zahlen & Fakten

Warum diese Reform
jetzt notwendig ist

Bisheriges Gesetz
BiBuG 2014
Bilanzbuchhaltungsgesetz — Buchhalter und Personalverrechner kommen im Titel nicht vor.
Das neue Gesetz
RWBG 2026
Rechnungswesenberufsgesetz — alle drei Berufsgruppen gleichwertig im Namen verankert.

Mehr als 660.000 Unternehmen in Österreich werden von Rechnungswesenberufen betreut — doch das geltende Recht aus 2014 spiegelt die Berufsrealität nicht mehr wider.

660.000
KMU und EPU in Österreich —
betreut von Rechnungswesenberufen
Quelle: Statistik Austria 2023
60–120
Mio. € jährliches Einsparungspotenzial
für Unternehmer durch die Reform
Quelle: RWBG 2026 Erläuterungen v34
25/27
EU-Staaten mit weitreichenderen
Berechtigungen als Österreich
Quelle: RWBG 2026 EU-Rechtsvergleich v34
0 €
Staatsaufwand — die Reform
verursacht keine Kosten für den Staat.
36
Kernforderungen in 5 Reformsäulen
Quelle: RWBG 2026 Forderungskatalog v34
ab 2027
Geplantes Inkrafttreten —
wenn der Nationalrat beschließt
Gleiche Leistung. Gleiche Haftung.
Gleiche Rechte.

Das Kohärenzgebot des Verfassungsgerichtshofs (VfSlg. 14.512) ist eindeutig: Wer haftet, muss auch vertreten dürfen.

Die drei Berufsgruppen

Qualifiziert. Haftend.
Verdient mehr Rechte.

Drei eigenständige Berechtigungen — gemeinsam das Rückgrat des betrieblichen Rechnungswesens in Österreich.

Bilanzbuchhalter
Jahresabschluss · Bilanz · GuV
Erstellt eigenverantwortlich Jahresabschlüsse, Bilanzen und GuV für KMU — mit voller Haftung. Im BiBuG 2014 namentlich verankert, doch zentrale Vertretungsrechte fehlen bis heute. Rund 2.900 aktiv tätige Berufsberechtigte.
F1: Vertretung vor Bundesabgabenbehörden und dem Bundesfinanzgericht — die logische Konsequenz der Haftung.
F5: Normativer Grundsatz — Beratung umfasst kraft Gesetzes die Vertretung.
F6: Einkunftsartenneutralität — Betreuung auch bei V&V, Kapitalvermögen.
F4: Vollständige SV-Vertretung vor ÖGK, SVS und Verwaltungsgericht.
F19: Arbeitsrechtliche Grundberatung — KV, Einstufung, Dienstzettel.
F18: Zeugenentschlagungsrecht wie Wirtschaftstreuhänder nach § 80 WTBG 2017.
Buchhalter
Laufende Buchhaltung · Abschlussarbeiten
Führt die laufende Buchhaltung und vorbereitende Abschlussarbeiten durch. Im BiBuG 2014 de facto eine Randnotiz — der Name des Gesetzes erwähnt ihn nicht. Rund 1.400 aktiv tätige Berufsberechtigte.
F2: Vollständiges Rechtsmittelrecht bei UVA und Zusammenfassenden Meldungen — bisher gesetzlich nicht abgesichert.
F5: Normativer Grundsatz — Beratung umfasst kraft Gesetzes die Vertretung.
F6: Einkunftsartenneutralität — Betreuung auch bei V&V, Kapitalvermögen, NSA.
F4: Vollständige SV-Vertretung vor ÖGK, SVS und Verwaltungsgericht.
F18: Zeugenentschlagungsrecht wie Wirtschaftstreuhänder nach § 80 WTBG 2017.
F21: Neue Berufsbezeichnung: „Öffentlich bestellter Buchhalter“.
Personalverrechner
Lohn & Gehalt · Dienstzettel · ÖGK · SVS
Führt die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung durch — und weit mehr: Dienstzettel, KV-Einstufung, An- und Abmeldungen bei ÖGK und SVS. Im BiBuG 2014 nicht einmal im Titel erwähnt. Rund 1.100 aktiv tätige Berufsberechtigte.
F3: Vollständiges Gesamtverfahrensrecht bei GPLB — von der Ankündigung bis zum BFG.
F4: Vollständige SV-Vertretung vor ÖGK, SVS, BUAK, Verwaltungsgericht und AMS.
F13: Sachverständige Berater bei KV-Verhandlungen — auf Einladung einer Vertragspartei.
F19: Arbeitsrechtliche Grundberatung — KV, Einstufung, Dienstzettel in Standardfällen.
F18: Zeugenentschlagungsrecht wie Wirtschaftstreuhänder nach § 80 WTBG 2017.
F21: Neue Berufsbezeichnung: „Öffentlich bestellter Personalverrechner“.

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