Das Rechnungswesenberufsgesetz 2026 modernisiert die Rechtsgrundlage für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner in Österreich — und bringt längst überfällige Anpassungen an den europäischen Standard.
738.780 Unternehmen in Österreich — Rechnungswesenberufe betreuen davon rund 316.400 Buchhaltungsmandate. Doch das geltende Recht aus 2014 spiegelt die Berufsrealität nicht mehr wider.
Das Kohärenzgebot des Verfassungsgerichtshofs (VfSlg. 14.512) ist eindeutig: Wer haftet, muss auch vertreten dürfen.
Drei eigenständige Berechtigungen — gemeinsam das Rückgrat des betrieblichen Rechnungswesens in Österreich.
Die 38 Kernforderungen sind in fünf aufeinander abgestimmte Säulen gegliedert — von erweiterten Rechten über Qualitätssicherung und digitalen Behördenzugang bis zum Berufsschutz.
Rechnungswesenberufe tragen heute die volle fachliche Verantwortung, dürfen ihre Mandanten in zentralen Verfahren aber nicht vertreten. Diese Lücke verursacht vermeidbare Doppelkosten von 21–44 Mio. € pro Jahr — die Reform schließt sie bei 0 € Staatsaufwand.
IST-Analyse PDFIn 25 von 27 EU-Staaten dürfen vergleichbare Berufe mehr als in Österreich — etwa Mandanten vor den Steuerbehörden vertreten oder deren Steuererklärungen einreichen. Nur Österreich und Deutschland sind hier restriktiv. Das RWBG 2026 hebt Österreich auf den europäischen Standard.
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